Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Allgemeinen
In den ersten 24 bis 48 Stunden nach der Physiotherapie können sich körperliche Reaktionen bzw. Erstreaktion auftreten. Der Patient ist verpflichtet den zuständigen Physiotherapeuten darüber zu informieren.
Zudem sind die Patient*innen verantwortlich über die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben über aktuelle Beschwerden und der Krankheitsgeschichte.
Vereinbarung von Terminen
Der erste Termin kann entweder telefonisch oder online festgelegt werden. Alle weiteren Termine werden gemeinsam vereinbart und müssen zuverlässig eingehalten werden.
Absage von Terminen
Bei Krankheit oder unter besonderen Umständen müssen Termine telefonisch oder per SMS spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, werden alle Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Achtung: Die Krankenversicherung zahlt hierbei keine Rückerstattung!
Ärztliche Verordnung
Eine ärztliche Verordnung bzw. Zuweisung ist unbedingt notwendig.
Ohne ärztliche Verordnung dürfen nur präventive Maßnahmen gegenüber gesunden Personen erbracht werden. Bei Schmerzen oder anderen behandlungsbedürftigen Leiden muss der*die Patient*in dem zuständigen Physiotherapeuten unverzüglich Bescheid geben.
Verrechnung
Vor Beginn der Behandlung werden die Kosten für die Behandlung anhand der Kombination aus Einzelleistung, Behandlungsdauer und Materialkosten ermittelt.
Nach Erhalt der Rechnung sind die entstandenen Ausgaben unverzüglich ohne Abzug zu begleichen. Nach der Zahlungserinnerung (ca. eine Woche) und der ersten Mahnung werden Mahnspesen gemäß der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr bei Zahlungsverzug durch Patienten verrechnet.
Vertraulichkeit
Die Physiotherapiepraxis behandelt alle Informationen, die Sie ihr im Rahmen der Behandlung anvertrauen, streng vertraulich. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Haftung
Die Physiotherapiepraxis haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des*der Patienten*Patientin während der Behandlung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Therapeuten entstehen.
Datenschutzhinweise
Die Therapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet und muss diese mindestens 10 Jahre aufbewahren. Durch die gesetzliche Verpflichtung muss keine dezidierte Einverständniserklärung eingeholt werden.
Ihre Persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefon‐ und Faxnummer, Email Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Überweisungen, Behandlungs‐Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Belege) von Patient:innen werden DSGVO konform verarbeitet und gespeichert. Dazu wird die die Praxissoftware smartTherapy von Synaptos verwendet.
Es werden keine Daten ohne Zustimmung von Patient:innen an Dritte weitergeleitet. Alle Informationen, die der zuständigen Physiotherapeutin gegeben werden, unterliegen laut §11c des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch‐technischen Dienste (MTD‐Gesetz) der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Einverständnis der Patient*innen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch‐ therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich die Physiotherapeutin mit den Patient*innen darüber beraten.
Die Patient*innen sind gemäß Datenschutzgesetz jederzeit berechtigt eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den zur Person der Patient*innen gespeicherten Daten anzufordern.
Gemäß Datenschutzgesetz können die Patient*innen jederzeit die Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Es gilt das österreichische Recht. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.